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Lexikon

Gläubiger

Der Rechtsbegriff des Gläubigers ist ein zusammengesetzter Begriff des italienischen Creditore, das auf credere (glauben) zurückgeht.

Ein Gläubiger glaubt seinem Schuldner, dass dieser seine Schulden bis zum vereinbarten Zeitraum zurückzahlen wird.

Ist der Schuldner dazu nicht in der Lage, tritt die Insolvenz bzw. der Konkurs ein.


Kategorie: Wirtschaft

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