Folgen Sie uns auf:

Lexikon

Einlagensicherung

Einlagensicherung ist die Bezeichnung für die gesetzlichen und freiwilligen Maßnahmen zum Schutz der Einlagen (Bankguthaben) von Kunden bei Kreditinstituten im Falle der Insolvenz.

 

 

Wertpapiere (auch Investmentfondsanteile) sind keine Einlagen. Sie stehen vielmehr im Eigentum des Kunden und werden für diesen von der Bank nur verwahrt. Bestände in Wertpapierdepots können daher auch im Insolvenzfall auf andere Institute übertragen werden, wenn sie nicht als Sicherheit für Forderungen der betroffenen Bank gegen den Kunden (Kreditsicherheit) dienen. Ein besonderer Schutz ist deshalb nicht erforderlich.


Kategorie: Wirtschaft

Aktuellste Einträge
Populäre Einträge
Zufälliger Begriff
  • In der Numismatik spielt der Erhaltungsgrad einer Münze oder einer Banknote eine wichtige Rolle. Neben der Seltenheit bzw. der Auflagenhöhe ist er wesentlich für die Preisbildung verantwortlich. In der Praxis unterscheidet man zwischen neuen und gebrauchten Münzen. Neuzeitliche Münzen werden als "Polierte Platte" und/oder als "Stempelglanz" [...]
    Kategorie: Münzen

Alle Angaben ohne Gewähr! Copyright © by GoldSeiten.de 1999-2026.
Die Reproduktion, Modifikation oder Verwendung der Inhalte ganz oder teilweise ohne schriftliche Genehmigung ist untersagt!

"Wir weisen Sie ausdrücklich auf unser virtuelles Hausrecht hin!"