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Lexikon

Öffentliche Hand

Öffentliche Hand ist der Sammelbegriff für den gesamten öffentlichen Sektor.

Zu ihnen gehören die haushaltsorientierten Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände) sowie die Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die mit Steuer- und Abgabenhoheit (Finanzamt) ausgestattet sind.

Im weitläufigen Sinne zähen auch öffentliche Unternehmen oder Staatsunternehmen (z.B. Stadtwerke, Sozialversicherungen, Sparkassen) dazu, da diese mehrheitlich durch die öffentliche Hand geführt werden und Aufgaben für die Allgemeinheit erfüllen.


Kategorie: Dies & Das

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